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Dieser Text ist im Protokoll des Treffens vom 4. Februar 2011 als Punkt (3) angeführt. Pete Hämmerle hat im Rahmen des 1. Vorbereitungstreffen die im Folgenden in 6 Punkten ausführten Grundsätze und Arbeitsweisen einer gewaltfreien Aktion beschrieben. Diese Ausführungen sind die inhaltliche Grundlage des 2. Vorbereitungstreffens am 30. April / 1. Mai 2011, wo eine Art Selbstverpflichtung (Code of Conduct) der Teilnehmer/innen an der Friedensradfahrt erarbeitet und beschlossen werden soll.
_Die Ausformulierung einer Grundposition - im Sinne einer „Charta“, eines „Code of Conduct“, ähnlich den Selbstverpflichtungserklärungen von gewaltfreien Aktionen (wie sie sich z. B. bei Mahathma Gandhi oder Martin Luther King finden) zielt auf Grundsätze und Ziele der Friedensradfahrt, die politisch-inhaltlichen Positionen des Projektes und zwar aus dem Blickwinkel der aktiven Gewaltfreiheit betrachtet. Zu einer solchen Grundpostion gehört auch die Frage nach den Arbeitsweisen, in denen fundamentale Einstellungen und Verhaltensweisen, die gewaltfreie Aktionen beiinhaaten müssen, wenn sie diesen Namen verdienen sollen.
1. Selbstverantwortung der TN: Die Friedensradfahrt ist keine „organisierte Reiseveranstaltung“ einer Organisation, sondern lebt von der Partizipation aller Teilnehmer/innen. Die Teilnehmer/innen verstehen sich nicht als „Friedensapostel“, die von außen her wissen, was das Beste für den Frieden ist, sondern sie kommen, um zu lernen, was es an gewaltfreien Initiativen im Land ("vor Ort") gibt, und wie diese Initiativen unterstützt werden könnten. 2. Gewaltfreiheit als Prinzip: Die Vertiefung dieser Position wird im Rahmen des 2. Vorbereitungstreffens (= Seminar) besonderen Raum einnehmen. 3. Respektvoller Umgang gegenüber allen Mit-Fahrenden und vor allem gegenüber der lokalen Bevölkerung und unseren Gastgebern/innen in Bosnien-Herzegowina (bzgl. Gender, Religion, Nationalität, Ethnien etc.) 4. Basisdemokratische Entscheidungen in der Gruppe im Gegensatz zu hierarchischen (von oben nach unten) Formen von Entscheidungsfindung, soll konsensorientiert und "basisdemokratisch" vorgegangen werden. 5. Kooperationspartner/innen: Zur Grundposition gehört auch die grundsätzliche Klärung der Frage, mit wem welche Zusammenarbeit erwünscht/nicht erwünscht oder angestrebt/nicht angestrebt, ein- oder ausgeschlossen wird: Beispielsweise mit Militärs (vor Ort/österr. Mission), politische Parteien, Religionsgemeinschaften, offizielle Stellen/Regierungen/internatlionale Gemeinschaft, österreichische Organisationen in Bosien-Herzegowina (Caritas etc.) oder mit so genannten "Kriegsgewinnler" - seien es Institutionen, Organisationen der Personen. 6. Äußere Erkennbarkeit der Friedensradfahrer/innen muss einvernehmlich geklärt sein. Welche äußeren Zeichen (wie z.B. Logo, Fahnen, Aufschriften auf T-Shirts, Sponsoren usw.) bestimmten die Erkennbarkeit der Gruppe, der Teilnehmer/innen. (leicht veränderter Text aus dem Protokoll des Treffens vom 4. Februar 2011)_wb
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